Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen, Geltung der Bedingungen

1.1 Ein Vertrag über die Nutzung von Diensten der Hövener & Trapp Evision GmbH (nachfolgend "Evision") kommt erst mit der Annahme eines Kundenantrags durch Evision zustande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") dienen als Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse mit Evision. Sie gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle weiteren Verträge. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner der Evision gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Vereinbarungen, die von den vorliegenden Bedingungen einschließlich dieser Schriftformklausel abweichen, bedürfen der Schriftform.

1.2 Widersprechende Regelungen in Einzelverträgen und Anhängen gehen diesen AGB vor.

2. Leistungsumfang

2.1 Der Umfang der Leistungen von Evision (nachstehend auch die "Dienste" genannt) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Evision sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Vertrag. Die Leistungsbeschreibung kann bei Evision angefordert werden.

2.2 Das Internet und Telekommunikationsnetzwerke sind weltweite Systeme unabhängiger, miteinander verbundener Netzwerke und Rechner. Evision hat nur auf diejenigen Systeme Einfluss, die sich in ihrem eigenen Netzwerk befinden, und kann daher keine fehlerfreien Dienste garantieren.

2.3 Dem Kunden ist bekannt, dass Evision die Dienste auf demselben Server jeweils auch anderen Kunden zur Verfügung stellt. Daraus können sich von Zeit zu Zeit für den Kunden Beeinträchtigungen der Nutzung ergeben.

2.4 Evision ist nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen verantwortlich, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch außerhalb ihres Einflussbereiches dafür, dass sie frei von Rechten Dritter oder frei von Virenbefall sind.

2.5 Evision ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen sowie diese Bedingungen zu ändern, soweit Evision dies aus technischen Gründen oder aufgrund der Marktentwicklung in ihrem billigen Ermessen für notwendig hält und dadurch die Interessen des Kunden, insbesondere die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung, nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Im Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung ("TKV") bleibt § 28 TKV unberührt.

2.6 Soweit die Evision kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde hat auf eigene Kosten für einen funktionierenden und ausreichenden Telekommunikationszugang zu den Diensten von Evision zu sorgen und im eigenen System die für die Nutzung der Dienste notwendige Hard- und Software bereitzustellen, soweit diese nicht aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung von Evision geliefert werden. Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der üblichen Sorgfalt entsprechender Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf diesen Zugang und die eigenen Systeme allein verantwortlich.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von Evision sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet: a) der Evision unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen; b) die Erfüllung behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der Evision erforderlich sein sollten; c) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben; d) der Evision erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung); e) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; f) nach Abgabe einer Störungsmeldung die der Evision durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass der Kunde die Störung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder sie in seinem Verantwortungsbereich vorlag und er das grob fahrlässig nicht erkannt hat; g) Evision innerhalb eines Monates jeden der folgenden Umstände anzuzeigen: - jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, - bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, - jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der Evision geführt wird.

4. Verantwortung für Inhalte, Übermittlung oder Abrufen von Daten

4.1 Der Kunde verpflichtet sich: a) die von Evision bereitgestellten Dienste weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechtswidriger Informationen zu nutzen; b) keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, noch in irgendeiner Weise oder durch Setzen von Hyperlinks auf strafbare Inhalte, die von Dritten angeboten werden, hinzuweisen; c) insbesondere die gültigen Gesetze gegen die Verbreitung rechtswidriger und/oder jugendgefährdender Inhalte einzuhalten und u. a. durch sorgfältigen Umgang mit Passwörtern und Einsatz von Filtersoftware Sorge dafür zu tragen, dass Inhalte, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, nicht zur Kenntnis des durch diese Gesetze geschützten Personenkreises gelangen; d) die nationalen und internationalen Urheberrechte sowie weitere Schutzrechte, wie Namens-, und Markenrechte Dritter, nicht zu verletzen; e) die Dienste nicht zur Schädigung oder Belästigung Dritter, insbesondere nicht durch unbefugtes Eindringen in fremde Systeme, Verbreitung von Viren jeder Art oder durch unverlangte Zusendung von E-Mail oder SMS (Spamming) zu nutzen; f) auf die von Evision für die Dienste eingesetzten Systeme nicht in einer Weise einzuwirken, die Evision oder Dritte schädigen kann.

4.2 Verstößt der Kunde gegen 4.1 oder ist streitig, ob der Inhalt der vom Kunden genutzten Webseite gegen geltendes Recht verstößt, ist Evision berechtigt, diese bis zur gerichtlichen Feststellung der Rechtslage zu sperren.

4.3 Verstößt der Kunden gegen die in 4.1 genannten Pflichten, ist Evision nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

4.4 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann die Evision im Zuge einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen Evision nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

5. Nutzung durch Dritte

5.1 Eine direkte Nutzung der Dienste von Evision durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch Evision gestattet. Der Kunde ist daher insbesondere nicht berechtigt, Dritten Passwörter zur Nutzung der Dienste mitzuteilen oder zugänglich zu machen oder die Nutzung in anderer Weise zu ermöglichen.

5.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

5.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von Evision durch Dritte entstanden sind. Der Kunde haftet gegenüber Evision für alle Verletzungen der Bestimmungen dieses Vertrages infolge einer Nutzung der Dienste durch Dritte.

6. Gewährleistung

6.1 Soweit nach dem Vertrag zu liefernde Hard- oder Software fehlerhaft ist, beseitigt Evision den Fehler oder liefert mängelfreie Ersatzprodukte. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages über die Lieferung oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.

7. Software

7.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird dem Kunden für Software ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen internen Gebrauch eingeräumt. Die Software darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Für Standardprodukte Dritter gelten deren Lizenzbestimmungen, soweit sie weitergehende Einschränkungen enthalten. Die Übergabe von Quellcode erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

7.2 Wird von 7.1 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.

7.3 Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, Evision unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von Evision keine Prozesshandlungen vornehmen und Evision auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.

7.4 Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung der Evision eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat die Evision das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen: a) den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt, b) dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen, c) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist, d) den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.

7.5 Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept fußt oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von Evision gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.

8. Warenlieferungen

8.1 Die Preise für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung und ausschließlich Versandkosten.

8.2 Die Verantwortung geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von Evision verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Evision unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

8.3 Die Evision ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.

9. Vergütungen, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

9.1 Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, zuzüglich Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden gesetzlichen Satz und zuzüglich etwaiger sonstiger Zölle oder Verbrauchsteuern.

9.2 Alle Vergütungen für erbrachte Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der jeweiligen Rechnung fällig.

9.3 Evision kann die Gebühren während der Vertragslaufzeit in angemessenem Umfang verändern, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren verändert haben. Dasselbe Recht besteht jeweils für die Zukunft im Falle eines ungewöhnlichen oder besondere Kosten verursachenden Umfangs der Nutzung der Dienste durch den Kunden.

9.4 Für jeden nicht eingelösten Scheck oder nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift, hat der Kunde der Evision die dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.

9.5 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Warenlieferungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Evision; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die Evision als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für Evision. Erlischt das (Mit-)Eigentum der Evision durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden - bei Verbindung wertanteilsmäßig - auf die Evision übergehen.

9.6 Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Verbindungsentgelte nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen, soweit nicht Evision nach den geltenden Bestimmungen zum Nachweis verpflichtet ist.

10. Zahlungsverzug

10.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Evision berechtigt, Leistungen einzustellen. Im Anwendungsbereich der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung gelten deren Vorschriften. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

10.2 Bei Zahlungsverzug ist Evision außerdem berechtigt, Verzugszinsen von fünf (5) Prozentpunkten über dem jeweils von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz zu berechnen.

10.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte in Verzug, so kann Evision das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

10.4 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Evision vorbehalten.

11. Kündigung des Vertrages

11.1 Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündbar.

11.2 Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeiten kündbar. Näheres wird vertraglich geregelt. Darüber hinaus gilt 10.3.

11.3 Nach Beendigung jedes Vertragsverhältnisses sind die dem Kunden überlassenen, im Eigentum der Evision stehenden Gegenstände unverzüglich, spätestens jedoch vierzehn (14) Tage nach Vertragsbeendigung auf Gefahr und Kosten des Kunden an Evision zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Rückgabeverpflichtung schuldhaft nicht nach, ist er zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Gegenstände verpflichtet, wenn nicht ein höherer oder niedriger Schaden nachgewiesen wird.

11.4 Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist Evision berechtigt, Schadensersatz zu verlangen in Höhe der Gebühren, die nach dem Durchschnitt der letzten sechs Monate vor Beendigung (bei kürzerer Laufzeit nach dem von Evision nach billigem Ermessen zu bestimmenden erwarteten Durchschnitt) für die restliche Vertragszeit angefallen wären, vermindert um einen Abzinsungsbetrag auf Grundlage eines Zinsfußes von zwei Prozentpunkten über dem bei Vertragsbeendigung geltenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz, und zwar soweit nicht ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

12. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Abtretung

12.1 Gegen Ansprüche der Evision kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertrag zu.

13. Höhere Gewalt, Haftungsbeschränkung

13.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Evision die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Evision oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von Evision autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - berechtigen Evision, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Dauern solche Ereignisse länger als 60 Tage, ist jede Partei zur sofortigen Kündigung des Vertrages gemäß 11.3 berechtigt.

13.2 Eine Haftung von Evision oder ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, auf deren Erfüllung die andere Partei in besonderem Maße vertrauen darf ("Kardinalpflichten"). Dies betrifft die Haftung auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzug, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung - auch im Zusammenhang mit Gewährleistungsverpflichtungen. Der vorgenannte Ausschluss gilt nicht für Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

13.3 Soweit Kardinalpflichten in dem in 13.2 genannten Sinn leicht fahrlässig verletzt wurden, haftet Evision höchstens bis zu einem Betrag je Schadensfall entsprechend einer durchschnittlichen Monatsvergütung unter dem betreffenden Vertrag. Für die Durchschnittsberechnung werden die sechs Monate vor dem Schadensfall oder, wenn die Vertragsdauer kürzer war, die von Evision nach billigem Ermessen bestimmten voraussichtlichen durchschnittlichen monatlichen Vergütungen zugrundegelegt. Dieselbe Begrenzung gilt für alle in 13.2 genannten Haftungstatbestände auch bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung jeglicher Pflichten durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von Evision sind.

13.4 In jedem Fall ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit, bei Handlungen des in 13.3 Satz 3 genannten Personenkreises auch für Vorsatz, auf den typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.

13.5 Ansprüche gegen Evision auf Schadensersatz, ausgenommen solche aus unerlaubter Handlung, verjähren in zwei Jahren.

13.6 Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in jedem Fall unberührt.

14. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

14.1 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

14.2 Der ausschließliche Gerichtsstand ist Dortmund.

15. Salvatorische Klausel

Eine unwirksame Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Einzelvertrag oder dessen Anhängen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen sowie des Vertrages selbst nicht.